Stand der Umsetzungen der Empfehlungen der Arbeitsgruppe Kinder psychisch kranker Eltern
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass jedes vierte Kind in Deutschland – also ca. 3 bis 4 Millionen Menschen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr – einen vorübergehend, widerholt oder dauerhaft psychisch und/oder suchterkrankten Elternteil hat (Lenz & Brockmann, 2013 und Jahresbericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, November 2020, S. 34).
Lösungsansätze, um eine flächendeckende und optimale interdisziplinäre Regelversorgung betroffener Familien zu gewährleisten und die betroffenen Kinder und Jugendlichen umfassend zu unterstützen, sind dringend erforderlich. Fachleute, Verbände und Vereine haben in der Vergangenheit immer wieder auf den nötigen Handlungsbedarf hingewiesen.
Am 22. Juni 2017 beauftragte der Deutsche Bundestag schließlich die Bundesregierung in einem einstimmig vom Deutschen Bundestag beschlossenen interfraktionellen Antrag, eine interdisziplinäre und interministerielle Arbeitsgruppe einzurichten. Die Arbeitsgruppe sollte relevante Problemstellungen identifizieren und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, um die Situation betroffener Kinder, Jugendlicher und ihren Familien zu verbessern.*
*aus der Veröffentlichung
Veröffentlichungsjahr: 2021
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