Evaluationsbericht

„Der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sind im Rahmen des Präventionsgesetzes nach § 20a SGB V Aufgaben der Unterstützung der Krankenkassen bei der Umsetzung von Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung zugewiesen worden. Diese Unterstützungsaufgaben bestehen in der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Präventions- und Gesundheitsförderungsleistungen in den Lebenswelten Kindertageseinrichtungen, in sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in Schulen sowie in den Lebenswelten älterer Menschen. Die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Leistungen bezieht sich auf die Entwicklung der Art und der Qualität krankenkassenartenübergreifender Leistungen, deren Implementierung und deren wissenschaftliche Evaluation. […] „Kind s/Sucht Familie“ richtet sich primär an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie Fachkräfte die mit Kindern aus suchtbelasteten Familien arbeiten, mit dem Ziel, die beiden Gruppen für das Thema Suchterkrankungen zu sensibilisieren und sie zu befähigen, in ihrem Arbeitsfeld im Interesse der Kinder und ihrer Eltern kompetent zu handeln. Vulnerable Endzielgruppe des Projekts sind insofern Kinder aus suchtbelasteten Familien. Die Kinder werden aber nicht direkt durch das Projekt (bzw. durch die Schulungen) angesprochen, sondern sekundär über durch das Projekt geschulte Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und Fachkräfte aus Einrichtungen, die mit der Zielgruppe arbeiten.“*

* aus dem Ergebnisbericht

Herausgeber*innen: GKV-Spitzenverband

Veröffentlichungsjahr: 2020

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www.gkv-buendnis.de

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