Ärzteblatt: Kinderrechte ins Grudgesetz

Versorgung von Kindern und Jugendlichen:

Warum die Kinderrechte in das Grundgesetz gehören

„2010 hat Deutschland die Kinderrechts-Konvention der Vereinten Nationen angenommen. Vielfach wird seither gefordert, die Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen, denn es würde den Stellenwert von Kindern in vielen Lebensbereichen erhöhen. Doch geschehen ist bislang nichts.

Bis in die Neuzeit waren Kinder in praktisch allen Kulturen uneingeschränkt von ihren Eltern beziehungsweise den gesellschaftlichen Normen abhängig und ohne eigene Rechte. Mit dem sozioökonomischen Wandel wurde die bereits von Platon vorgeschlagene „Wächterfunktion“ des Staates beispielsweise im „preußischen Regulativ“ aus dem Jahr 1839 zum Verbot von Kinderarbeit bis zum zehnten Lebensjahr umgesetzt.“*

Zitation: Dtsch Arztebl 2018; 115 (46): A 2110–3

*aus dem Inhalt

Veröffentlichungsjahr: 2018

Schlagworte: Ärzteblatt, Kinderrechte

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