Kindeswohl und Substitution

„Das Kindeswohl ist als Rechtsgut im deutschen Familienrecht verankert.

Es umfasst das gesamte Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen, einschließlich seiner gesunden Entwicklung. Der Staat darf nur in begründeten Ausnahmefällen in das Erziehungsrecht der Eltern eingreifen. Die Gefährdung des Kindeswohls dient als Maßstab für einen Eingriff in das Sorgerecht der Eltern.

Kinder genießen besonderen Schutz. Sie haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Die Substitutionsbehandlung als psychosozial unterstützte medizinische und pharmakologische Behandlung von Opioidabhängigkeit – kurz Substitution – ist eine in Deutschland und von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anerkannte medizinische Behandlung. In Deutschland werden ca. 76.000 Menschen substituiert. Ein Teil von ihnen (51% der Frauen, 18% der Männer) lebt, wie Menschen mit einer Abhängigkeit von den legalen Drogen Alkohol und Tabak, mit den eigenen Kindern oder denen des Partners oder der Partnerin zusammen.“*

Hrsg.: Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS)

*aus dem Inhalt

Veröffentlichungsdatum: 2014

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