KiTa Qualitätsgesetz

Vertragshandlungen sind beendet

Bund und Länder haben die Verhandlungen zum KiTa-Qualitätsgesetz abgeschlossen. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, hat den Vertrag zwischen dem Bund und Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes unterzeichnet, womit alle 16 Bund-Länder-Verträge abgeschlossen sind. Die Verträge legen fest, wie die Länder in den nächsten zwei Jahren die rund 4 Milliarden Euro aus dem KiTa-Qualitätsgesetz nutzen werden, um die Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Maßnahmen wie die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Fachkräftegewinnung und die Stärkung der Kita-Leitungen stehen im Fokus der Mittelverwendung.

Mittelverwendung nach Handlungsfelder:

  • Bedarfsgerechtes Angebot (rd. 179 Mio.),
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel (rd. 984 Mio.),
  • Gewinnung und Sicherung von qualifizierten Fachkräften (rd. 933 Mio.),
  • Starke Leitung (rd. 530 Mio.),
  • Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung (rd. 9 Mio.),
  • Sprachliche Bildung (rd. 312 Mio.)
  • Stärkung der Kindertagespflege (rd. 148 Mio.)*

 

* aus dem Artikel

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