Tag des alkoholgeschädigten Kindes

Das BZgA informiert

Am 9. September 2023, dem Tag des alkoholgeschädigten Kindes, lenken der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) die Aufmerksamkeit auf die gesundheitlichen Risiken von Alkoholkonsum während der Schwangerschaft. Dieser kann zu sogenannten fetalen Alkoholspektrum-Störungen (FASD) führen, die in Deutschland die häufigsten angeborenen Erkrankungen darstellen. Jährlich werden mehr als 10.000 Kinder in Deutschland mit Schädigungen geboren, die auf den Alkoholkonsum während der Schwangerschaft zurückzuführen sind. Diese Schädigungen können zu lebenslangen Verhaltensauffälligkeiten führen. Etwa 3.000 Kinder pro Jahr leiden an der schweren Form, dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS), welches zusätzlich zu Verhaltensauffälligkeiten auch Fehlbildungen des Skeletts, der Extremitäten, des Gesichts sowie Nierenschäden oder Herzfehler verursachen kann.

Darüber hinaus verweist der Artikel auf verschiedene Angebote des BZgAs zum Thema alkoholfreie Schwangerschaft, wie Informationsmaterialien, Beratungsplattformen, ärztliche Informationsstunden für Schulklassen oder Praxismodule zur Beratung von Schwangeren.*

* aus dem Artikel

Zum Artikel
www.bzga.de

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