Arbeitshilfe Kooperationsvereinbarung

Warum diese Arbeitshilfe?

„Die Auseinandersetzung mit der Lebenssituation von Kindern, die in suchtbelasteten Familien aufwachsen, fordert Fachkräfte arbeitsfeld-, disziplin- und institutionsübergreifend. Die Thematik an sich ist bereits hochkomplex. Hinzu kommt, dass die Auseinandersetzung mit Konsum und Abhängigkeit von Stoffen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, Mutter- bzw. Elternschaft und der Versorgung der Kinder wie kaum ein anderes Thema das persönliche Wertesystem der Mitarbeitenden in den unterschiedlichen Institutionen berührt.
Die Belastungen, die diese Thematik nahezu zwangsläufig beinhaltet, wiegen schwer. […]

Mit dieser Arbeitshilfe möchten wir Mut machen, den Weg zur Entwicklung einer verbindlichen Kooperationsvereinbarung (miteinander) zu gehen und sich auf die erforderlichen Prozesse, die wir im Folgenden beschreiben, einzulassen. Ohne diese Prozesse, so zeigt die Praxis, wird Kooperation nicht gelingen und eher dazu führen, die historisch gewachsenen (Vor-) Urteile zwischen den Hilfesystemen, wie z.B. der Drogen- und der Jugendhilfe, zu verfestigen. Was allen Beteiligten dabei entgeht, ist der Gewinn, den gemeinsames Handeln (=gelingende Kooperation) nicht nur im Arbeitsalltag, sondern auch persönlich mit sich bringt.“*

* aus der Einleitung der Arbeitshilfe.

Hrsg.: Landeskoordinierungsstelle Frauen und Sucht NRW, BELLA DONNA

Veröffentlichungsjahr: 2015

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