traumapädagogik in der jungenarbeit

Teil 1: Ich glaub, ich bin im falschen Film!

„Jungenarbeit ist als Qualitätsmerkmal in der Kinder- und Jugendhilfe und als Beitrag zur Gleichberechtigung aller Geschlechter anerkannt. Sie gilt als Querschnittsaufgabe und ist im SGB VIII sowie dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW verankert. Eine Umsetzung als Querschnittsaufgabe sowie die strukturelle und konzeptionelle Verankerung in den Einrichtungen, Angeboten und Maßnahmen nach SGB VIII bedarf jedoch, im Sinne von Jungenarbeit, qualifizierter Fachkräfte.

Die LAG Jungenarbeit NRW setzt daher in Kooperation mit den Landesjugendämtern Rheinland und Westfalen berufsbegleitende Qualifizierungsangebote um. Diese ergänzen das umfassende Fortbildungs- und Tagungsangebot der Fachstelle Jungenarbeit NRW um mehrtägige Qualifizierungskurse, die sich zudem über einen längeren Zeitraum erstrecken.

Die eingesetzten Referent*innen sind erfahren in der Jungenarbeit und haben diese viele Jahre auf kommunaler, Landes- und Bundesebene entwickelt, betrieben und vermittelt.“*

*aus der Terminbeschreibung

 

 

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lagjungenarbeit.de

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