Hilfen zur Erziehung

Eine kommunale Aufgabe mit individuellem Rechtsanspruch (Positionspapier)

Grundlagen, Handlungsweisen, Wirkungen

„Die Hilfen zur Erziehung sind ein Aufgabenbereich im Gesamtspektrum der Kinder- und Jugend-hilfe, der deren Leistungsfähigkeit in mehrfacher Hinsicht besonders herausfordert:

  • In häufig schon zugespitzten Problemsituationen sind Fachkräfte gefordert, maßgeschneiderte und tatsächlich hilfreiche Lösungen für und mit Kindern, Jugendlichen und Familien zu finden.
  • Der Wandel von der Eingriffs- zur Dienstleistungsorientierung hat gerade im Bereich der Hilfen zur Erziehung einen sehr dynamischen Prozess der fachlichen Weiterentwicklung hin zu niedrig-schwelligen, flexiblen und sozialraumorientierten Hilfen in Gang gesetzt.
  • Die öffentliche Aufmerksamkeit fokussiert sich stark auf einzelne medienwirksame Kindeswohl-gefährdungsfälle, in denen Kinder trotz Erziehungshilfe nicht geschützt werden konnten bzw. Kindern in Maßnahmen der Erziehungshilfen Schaden zugefügt wurde.
  • Auf die Hilfen zur Erziehung entfallen knapp 30 % der Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Sie sind damit – nach der Kindertagesbetreuung – der kostenintensivste Leistungsbereich. Fall-zahlen und Kosten steigen, weil immer mehr Familien in sozial und materiell prekären Lebens-lagen auf Hilfen zur Erziehung angewiesen sind.
  • Angesichts der kommunalen Haushaltslage stehen die öffentlichen und freien Träger der Ju-gendhilfe vor der Aufgabe, die Effizienz der Hilfen stetig zu überprüfen und die für eine effektive Hilfeleistung notwendigen Voraussetzungen zu formulieren, um den individuellen, gesetzlich ge-regelten Anspruch auf Hilfe gewährleisten und fachlich angemessen beantworten zu können.

Aus den genannten Gründen ist dieser Hilfebereich immer wieder Gegenstand intensiver politi-scher Beratungen in den Jugendhilfeausschüssen. Politik und Verwaltung tragen gemeinsam die Verantwortung für die Zukunft junger Menschen und für eine leistungsfähige Kinder- und Jugend-hilfe. Aufgabe der Politik ist es, die dafür notwendigen Ressourcen und Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen. Dieses Positionspapier macht mit den Grundlagen der Hilfen zur Erziehung vertraut und stellt Argumentationshilfen für kommunale Aushandlungsprozesse zur Verfügung.“*

*aus dem Positionspapier

Hrsg.: Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Landesjugendamt Westfalen, Referat Erzieherische Hilfen

Veröffentlichungsjahr: 2011

Schlagworte: Kinder, Hilfesystem

 

Zum Artikel
www.lwl-landesjugendamt.de

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